logo

Amt für Kultur Graubünden

Der Bundsbrief vom 23. September 1524

Beitrag zum Jubiläum «500 Jahre Freistaat der Drei Bünde»

ISBN: 978-3-907095-87-4
Umfang: 160 Seiten
Format: 29,70 x 23,80 cm
Einband: Leinen

Ab sofort vorbestellbar
Lieferbar ab: 15. Mai 2024

CHF 39.00

Vor 500 Jahren legten der Graue Bund, der Gotteshausbund und der Zehngerichtebund mit einem Vertrag die Grundlage für einen neuen Staat: den Freistaat der Drei Bünde. Dieser war im frühneuzeitlichen Europa einzigartig. Die Staatsgewalt lag nämlich nicht in den Händen eines Herrschers oder einer reichen Oberschicht, sondern bei den 48 Gerichtsgemeinden, die den Freistaat bildeten.
Dieser Band widmet sich der Gründung der Drei Bünde, ihrem Zusammenschluss im Bündnisvertrag vom 23. September 1524 und dessen Wirkungsgeschichte. Nach einer Darstellung der Ereignisse, die zur Bildung des Freistaats führten, folgt die Edition des Bundsbriefs von 1524. Wie der neue Staat funktionierte, wird abschliessend beleuchtet.

Die historische Abhandlung ist in allen drei Kantonssprachen gehalten. Der Text des Bundsbriefs wird in der Originalsprache Frühneuhochdeutsch sowie auf Italienisch und Rätoromanisch, jeweils in den ältesten verfügbaren Übersetzungen, veröffentlicht. Moderne Übersetzungen begleiten die historischen Texte.

Vor 500 Jahren legten der Graue Bund, der Gotteshausbund und der Zehngerichtebund mit einem Vertrag die Grundlage für einen neuen Staat: den Freistaat der Drei Bünde. Dieser war im frühneuzeitlichen Europa einzigartig. Die Staatsgewalt lag nämlich nicht in den Händen eines Herrschers oder einer reichen Oberschicht, sondern bei den 48 Gerichtsgemeinden, die den Freistaat bildeten.

Dieser Band widmet sich der Gründung der Drei Bünde, ihrem Zusammenschluss im Bündnisvertrag vom 23. September 1524 und dessen Wirkungsgeschichte. Nach einer Darstellung der Ereignisse, die zur Bildung des Freistaats führten, folgt die Edition des Bundsbriefs von 1524. Wie der neue Staat funktionierte, wird abschliessend beleuchtet.

Die historische Abhandlung ist in allen drei Kantonssprachen gehalten. Der Text des Bundsbriefs wird in der Originalsprache Frühneuhochdeutsch sowie auf Italienisch und Rätoromanisch, jeweils in den ältesten verfügbaren Übersetzungen, veröffentlicht. Moderne Übersetzungen begleiten die historischen Texte.